Betriebliche Suchtkrankenhilfe

Betriebliche Arbeitsabläufe bleiben von der Suchterkrankung eines Mitarbeiters nicht verschont. 40% aller Berufstätigen in Deutschland trinken Alkohol am Arbeitsplatz. 11% von ihnen sogar täglich. Die Auswirkungen des Alkoholmißbrauchs am Arbeitsplatz auf das Leistungsverhalten sind enorm. Ein alkoholkranker Mitarbeiter fehlt 16 mal häufiger, ist 2,5 mal häufiger krank als andere. Er fehlt 40 - 60 % seiner Arbeitszeit und erbringt nur 75 % der durchschnittlichen Arbeitsleistung. Ergebnis: Jede 6. arbeitgeberseitige Kündigung erfolgt wegen Alkoholmißbrauch.

Immer mehr Betriebe versuchen daher, durch einen innerbetrieblichen strukturierten Umgang mit dem Suchtproblem durch Betriebsvereinbarungen, Stufenpläne, sowie durch Bereitstellung von betriebsinternen und -externen Hilfsangeboten, die spezifische Problemsituation zu erkennen und aufzufangen.

Die Beratungstelle versteht sich hier als Partner für:

  • fachliche Information
  • innerbetriebliche Präventionsmaßnahmen
  • die Schulung der betrieblichen Leistungsebenen
  • die Zusammenarbeit mit den betrieblichen Sozialdiensten
  • die Bereitstellung abgestimmter externer Beratungs- und Hilfsangebote