Nachsorge

Für die Zeit nach einer stationären Entwöhnungsbehandlung bietet die Beratungs- und Behandlungsstelle ein spezielle Nachsorge an. 

Die Nachsorgebehandlung dient

  • Zur Festigung, der in einer stationären Entwöhnungsbehandlung erreichten Einsichten, Erfahrungen und Behandlungserfolge
  • Der Bearbeitung von Konsequenzen und Problemen, die sich aus der abstinenten Lebensführung ergeben
  • Der Rückfallvorbeugung
  • Der zeitnahen Krisenintervention bei bereits erfolgter Rückfälligkeit, um eine weitere Eskalation zu verhindern.


Die Nachsorgebehandlung kann in Form von Einzelsitzungen oder einer fortlaufenden Gruppe (1 x wöchentlich / ca. 6-12 Monate) unter Einbeziehung des Partners bzw. des Angehörigen in Anspruch genommen werden.

Die Kosten für ein Nachsorgebehandlung werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen übernommen.