Glücksspiel – Prävention

Zentrale Bausteine der Glücksspielprävention sieht der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) in den Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes wie beispielsweise das Teilnahmeverbot für Jugendliche, Aufklärungsmaterialien, Spielersperre sowie Regulierung der Werbung für Glücksspiel.

Wir bieten Präventionsveranstaltungen an Schulen und in den Betrieben an.

  • Präventionsveranstaltungen für Schulen:
    Obwohl Glücksspiel in Deutschland erst ab 18 Jahren erlaubt ist, spielt es in den Lebenswelten von Jugendlichen bereits eine große Rolle: egal ob aufgrund vielseitiger Spielangebote, Glücksspielelementen in Handyspielen oder der omnipräsenten Werbung der Glücksspielanbieter.

    Parcours zur Glücksspielprävention „abgezockt“
    Der Parcours vermittelt anschaulich Wissen, fördert Lebenskompetenzen und regt einen reflektierten Umgang mit Glücksspielen an, um Glücksspielprobleme vorzubeugen.
  • Betriebliche Suchtprävention
    Für interessierte Betriebe besteht die Möglichkeit einer individuellen Planung einer Veranstaltung, Informationsvortrages oder Workshops, die ihrer Zielgruppe und Bedarfen entsprechen.
    Informieren Sie sich gerne über die Kosten und Möglichkeiten.
  • Öffentlichkeitsarbeit
    Informationsveranstaltungen an den betrieblich organisierten Gesundheitstagen für Mitarbeitende, Informationsstände auf den Messen.